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Führerschein ab 17 /
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Die begleitende Person…
  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleiten mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein
  • darf den Fahranfänger nicht begleiten, wenn er 0,5 Promille oder mehr im Blut hat oder unter anderen, für den Straßenverkehr verbotenen, berauschenden Mitteln steht

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt einer Fahrt sowie während der Fahrt (soweit es die Umstände zulassen), ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§2a Abs. 3 StVG)

Sitzungen

vier Sitzungen, je 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen (an einem Tag nur eine Sitzung)

Fahrprobe

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung ist eine Fahrprobe durchzuführen (dient zur Beobachtung des Fahrverhaltens des Teilnehmers), die Fahrprobe wird ebenfalls in Gruppen mit je drei Teilnehmern durchgeführt (die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers darf 30 Minuten nicht überschreiten)
Bei der Fahrprobe ist das Fahrzeug der Klasse zu führen, mit dem die Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben.

Ziele

  1. Klärung der Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben
  2. Auffindung der Ursachen für die Verkehrszuwiderhandlungen
  3. Erörterung der Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern
  4. Sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten soll gefördert werden
  5. Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr soll geändert werden
  6. Risikobewusstsein und die Gefahrenerkennung fördern

Bescheinigung

der Seminarleiter muss dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar ausstellen. Sie dient zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Inhalte der Bescheinigung: Familienname und Vorname, Tag der Geburt, Anschrift des Seminarteilnehmers, Bezeichnung des Seminarmodells, Umfang und Dauer des Seminars. Die Bescheinigung ist vom Seminarleiter sowie von Seminarteilnehmer zu unterschreiben.
Die Ausstellung der Bescheinigung ist vom Seminarleiter zu verweigern, wenn der Teilnehmer nicht an allen Sitzungen und an der Fahrprobe teilgenommen hat.

Gruppenaufteilung

Das Aufbauseminar ist in Gruppen  durchzuführen (6 bis 12 Teilnehmer pro Gruppe)